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   BGH, 07.05.1979 - AnwZ (B) 2/79   

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https://dejure.org/1979,5301
BGH, 07.05.1979 - AnwZ (B) 2/79 (https://dejure.org/1979,5301)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1979 - AnwZ (B) 2/79 (https://dejure.org/1979,5301)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1979 - AnwZ (B) 2/79 (https://dejure.org/1979,5301)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 07.05.1979 - AnwZ (B) 2/79
    Die demnach unzulässige Beschwerde kann der Senat ohne vorherige mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 10.05.1971 - AnwZ (B) 5/71

    Beschwerde gegen einen ehrengerichtlichen Kostenbeschluss

    Auszug aus BGH, 07.05.1979 - AnwZ (B) 2/79
    Angesichts dieser in der Bundesrechtsanwaltsordnung getroffenen Regelung kommt eine entsprechende Anwendung von § 20 Abs. 2 FGG nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 5/71 -, vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 10/76 - und vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 8/77).
  • BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 10/76

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus BGH, 07.05.1979 - AnwZ (B) 2/79
    Angesichts dieser in der Bundesrechtsanwaltsordnung getroffenen Regelung kommt eine entsprechende Anwendung von § 20 Abs. 2 FGG nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 5/71 -, vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 10/76 - und vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 8/77).
  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 8/77

    Rechtsanwaltszulassungverfahren i.R.d. Kostentragung und Festsetzung des

    Auszug aus BGH, 07.05.1979 - AnwZ (B) 2/79
    Angesichts dieser in der Bundesrechtsanwaltsordnung getroffenen Regelung kommt eine entsprechende Anwendung von § 20 Abs. 2 FGG nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 5/71 -, vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 10/76 - und vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 8/77).
  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81

    Vorzeitige Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht

    Ein gesondertes Rechtsmittel steht ihm insoweit nicht zu (§ 42 BRAO; BGH, Beschluß vom 7. Mai 1979 - AnwZ (B) 2/79).
  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 5/80

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Beschluss des Ehrengerichtshofs -

    Deswegen wendet sich der Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde gegen den angefochtenen Beschluß nicht etwa nur, wie in der Sache AnwZ (B) 2/79 (Beschluß vom 7. Mai 1979), wegen der aus einer Rücknahme des Antrags folgenden Kostenpflicht gemäß § 201 Abs. 1 BRAO.
  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 35/84

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Zulässigkeit der

    Ein Rechtsmittel ist weder gegen die Wertfestsetzung durch den Ehrengerichtshof noch gegen die des Senats gegeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 1979 - AnwZ (B) 2/79; vom 7. Dezember 1981 - AnwZ (B) 15/81, insoweit in BGHZ 82, 333 [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81] nicht abgedruckt; und vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 40/82; Isele BRAO § 202 II D, S. 1858), und über Einwendungen und Erinnerungen gegen den Ansatz von Kosten hat stets der Ehrengerichtshof zu entscheiden, auch wenn der Bundesgerichtshof den Kostenansatz vorgenommen hat (Isele a.a.O. § 203 IV B, S. 1861).
  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 26/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Die Rechtsordnung sieht ein derartiges Rechtsmittel nicht vor (Senatsbeschl. v. 5. Mai 1979 - AnwZ (B) 2/79).
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